Verantwortungsloses Urteil mit unabsehbaren Folgen

Bewaffnete Streitkräfte um das Volk in Schach zu halten, das gab es zuletzt 1945. Die Bundeswehr wehrt nicht wie die Polizei Gefahren ab. Ihre Aufgabe ist es, den Gegner zu vernichten und da außer uns gerade niemand da ist, sind wir, das Volk, dieser Gegner

Mit ihrem letzten Urteil zum Einsatz einer Bundeswehr auch mit militärischen Waffen im Inneren, hat das Bundesverfassungsgerichts meiner persönlinen Meinung nach das Grundgesetz und die deutschen Bevölkerung verraten und an die Märkte verkauft. Dies schreibe ich nicht nur, weil ich es denke, sondern weil ich es womöglich nicht mehr lange werde tun dürfen in diesem Land. Unser Bundesverfassungsgericht ist die höchste und somit letzte Entscheidungsinstanz in diesem Lande und somit auch die einzige Institution, die uns vor korrupten Politikern, Lobbyisten und Konzernbossen schützen kann. Lobenswerter Weise hat es dies in der Vergangenheit auch getan. Die Entscheidung des Gerichts, einem Verzicht auf die fundamentalen Grundsätze unserer Verfassung zuzustimmen, muss daher sehr ernst und nachdenklich stimmen.

Immerhin muss nun damit gerechnet werden, dass Soldaten mit scharf aufmunitionierten Waffen künftig größere Demonstrationen begleiten und einschüchtern, weil irgendein Agent Provocateur aus den Reihen der Polizei wie schon so oft mit Steinen auf seine Kollegen wirft, wodurch das ganze zu einem bewaffneten Aufstand erklärt werden könnte. Beim Heimatschutz mischt die Bundeswehr bereits mit. Dort ist es ihre Aufgabe, als ‚Regionale Sicherungs- und Unterstützungskräfte‘ im Fall eines ‚inneren Notstands‘ sowohl feindliche Kombattanten als auch widerstrebende Bevölkerungsteile zu bekämpfen. Nun also auch offiziell und mit scharfer Munition. Es gibt sicherlich viele Menschen in Deutschland, die sich vom Bundesverfassungsgericht als dem einzigen und letzten Bollwerk gegen die heraufziehende Diktatur im Stich gelassen fühlen. Wenn auch nicht vom gesamten Gericht. Einer hielt Recht und Grundgesetz die Treue. Es war der Verfassungsrichter Prof. Dr. Reinhard Gaier, der in einem gut begründeten Sondervotum gegen die Entscheidung des restlichen Gerichts gestimmt hatte. Hier der Originaltext des Richters.

Das Sondervotum des Richters Prof. Dr. Reinhard Gaier

Das Grundgesetz in seiner gegenwärtigen Fassung schließt den Kampfeinsatz der Streitkräfte im Inneren mit spezifisch militärischen Waffen sowohl in Fällen des regionalen (Art. 35 Abs. 2 Satz 2 GG) wie in Fällen des überregionalen (Art. 35 Abs. 3 Satz 1 GG) Katastrophennotstandes aus. Mit seiner Antwort auf die zweite Vorlagefrage würdigt das Plenum weder hinreichend den Wortlaut der einschlägigen Verfassungsnormen unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte noch erfolgt eine systematische Auslegung mit Blick auf die Einheit der Verfassung als „vornehmstes Interpretationsprinzip“. Insoweit hat der Plenarbeschluss im Ergebnis die Wirkungen einer Verfassungsänderung.

1. Auch und gerade seitdem nach der Notstandsgesetzgebung anders als vor 1968 der Einsatz des Militärs im Inneren nicht mehr schlechthin unzulässig ist, bleibt strenge Restriktion geboten. Es ist sicherzustellen, dass die Streitkräfte niemals als innenpolitisches Machtinstrument eingesetzt werden. Abgesehen von dem extremen Ausnahmefall des Staatsnotstandes, in dem nur zur Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer als letztes Mittel auch Kampfeinsätze der Streitkräfte im Inland zulässig sind (Art. 87a Abs. 4 GG), bleibt die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit allein Aufgabe der Polizei. Ihre Funktion ist die der Gefahrenabwehr und nur über hierfür geeignete und erforderliche Waffen darf die Polizei verfügen; hingegen sind Kampfeinsätze der Streitkräfte auf die Vernichtung des Gegners gerichtet, was spezifisch militärische Bewaffnung notwendig macht. Mit dieser strikten Trennung zieht unsere Verfassung aus historischen Erfahrungen die gebotenen Konsequenzen und macht den grundsätzlichen Ausschluss der Streitkräfte von bewaffneten Einsätzen im Inland zu einem fundamentalen Prinzip des Staatswesens. Wer hieran etwas ändern will, muss die zu einer Verfassungsänderung erforderlichen parlamentarischen Mehrheiten für sich gewinnen, was Anfang 2009 nicht gelungen ist. Es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, hier korrigierend einzugreifen.

2. Dass ein Einsatz der Streitkräfte mit militärischer Bewaffnung in beiden Fällen des Katastrophennotstandes von Verfassungs wegen untersagt ist, lässt sich mit einer historischen Verfassungsinterpretation, vor allem aber mit einer systematischen Auslegung des Grundgesetzes begründen. Entgegen der Auffassung des Plenums hat der Rechtsausschuss des Bundestages im Rahmen der Notstandsgesetzgebung im Jahr 1968 eine klare Entscheidung getroffen und in seinem damaligen Bericht, der Grundlage für den Gesetzgebungsbeschluss des Bundestages zur Verfassungsänderung war, unmissverständlich vorgeschlagen, den Einsatz militärisch bewaffneter Streitkräfte auf den Staatsnotstand als eine besonders gefährdende Situation des inneren Notstandes (Art. 87a Abs. 4 GG) zu beschränken. Zudem lässt das Plenum völlig außer Acht, dass zur Zeit der Notstandsgesetzgebung eine weitergehende Zulassung des Einsatzes militärisch bewaffneter Einheiten der Streitkräfte im Inneren politisch nicht durchsetzbar gewesen wäre. Im Einklang damit steht die Systematik, die das Grundgesetz mit der Implementierung der „Notstandsverfassung“ erfahren hat. Die strikte Trennung der Regelung des Katastrophennotstandes einerseits von der des inneren Notstandes andererseits belegt, dass diese beiden Fälle des Streitkräfteeinsatzes im Inneren völlig unterschiedliche, sich nicht überschneidende Anwendungsbereiche haben und deshalb nicht durch die Zulassung spezifisch militärischer Bewaffnung auch in Fällen des Katastrophennotstandes vermengt werden dürfen. Zudem lässt auch der Umstand, dass der verfassungsändernde Gesetzgeber mit der Bundesregierung einem Kollegialorgan die Zuständigkeit für die Einsatzentscheidung zuweist, nur den Schluss zu, dass er von vornherein den Einsatz spezifisch militärischer Waffen im Katastrophennotstand nicht für erforderlich hielt und damit auch nicht legitimieren wollte. Denn Gefährdungslagen, denen effektiv nur mit dem Einsatz solcher Waffen mit Vernichtungskraft begegnet werden kann, sind dadurch gekennzeichnet, dass ihrer Beseitigung jede zeitliche Verzögerung abträglich ist. Daher wäre die Betrauung eines in der Entscheidungsfindung vergleichsweise schwerfälligen Kollegialorgans mit der Initiativbefugnis zum Einschreiten gerade auch mit Blick auf die vom verfassungsändernden Gesetzgeber angestrebte „wirksame Bekämpfung“ dysfunktional.

3. Der Plenarbeschluss kann mit den von ihm entwickelten Kriterien eine Umgehung der engen Voraussetzungen des inneren Notstandes nach Art. 87a Abs. 4 GG durch die weniger strengen Voraussetzungen des Katastrophennotstandes nicht verhindern. Der Versuch der weiteren Eingrenzung des bewaffneten Streitkräfteeinsatzes durch das Erfordernis eines „unmittelbar bevorstehenden“ Schadenseintritts „von katastrophischen Dimensionen“ wird der nötigen Klarheit und Berechenbarkeit nicht gerecht. Es handelt sich um gänzlich unbestimmte, gerichtlich kaum effektiv kontrollierbare Kategorien, die in der täglichen Anwendungspraxis – etwa bei regierungskritischen Großdemonstrationen – viel Spielraum für subjektive Einschätzungen, wenn nicht gar voreilige Prognosen lassen. Das ist jedenfalls bei Inlandseinsätzen militärisch bewaffneter Streitkräfte nicht hinnehmbar. Im Schatten eines Arsenals militärischer Waffen kann freie Meinungsäußerung schwerlich gedeihen.

4. Im Übrigen bietet der durch den Plenarbeschluss nun erweiterte Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Inneren für den Schutz der Bevölkerung namentlich vor terroristischen Angriffen keine messbaren Vorteile. Zwar mag es danach nunmehr zulässig sein, dass Kampfflugzeuge unter den Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 LuftSiG „Luftfahrzeuge abdrängen, zur Landung zwingen, den Einsatz von Waffengewalt androhen oder Warnschüsse abgeben“. Die erfolgreiche Gefahrenabwehr durch solche Maßnahmen wird allerdings insbesondere in „Renegade“- Fällen deshalb wenig wahrscheinlich sein, weil der Abschuss von Flugzeugen, in denen sich Passagiere und Besatzungsmitglieder befinden, mit dem Grundrecht auf Leben in Verbindung mit der Garantie der Menschenwürde unvereinbar ist und unzulässig bleibt. Es kommt hinzu, dass – auch nach der Auffassung des Plenums – ohne Verfassungsänderung allein die Bundesregierung nach Maßgabe des Art. 35 Abs. 3 Satz 1 GG über den Einsatz militärischer Waffen gegen Luftfahrzeuge befinden kann, was angesichts des vergleichsweise kleinen deutschen Luftraums kaum jemals zu einer rechtzeitigen Maßnahme führen wird. Soll danach der Rahmen, den das materielle Verfassungsrecht für eine effektive Abwehr von Gefahren aus dem Luftraum lässt, genutzt werden, so ist trotz der nun erweiterten Zulässigkeit von Kampfeinsätzen eine Verfassungsänderung gleichwohl unvermeidlich.

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14 Antworten zu Verantwortungsloses Urteil mit unabsehbaren Folgen

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  3. Publicviewer schreibt:

    Es geht hier einzig und allein darum, dass sich die Regierung auf zukünftige Auseinandersetzungen mit bzw. gegen das Volk vorbereiten möchte.
    Wir brauchen gar nicht mal weit zu schauen.
    Spanien kriminalisiert ihre Bevölkerung in dem sie schon den Aufruf zum Widerstand verbietet, um dann auch per Dekret, ebenfalls ihre Armee gegen die Bürger einzusätzen.

  4. PetRa schreibt:

    Das was nun los geht kann nur mit einer Berufsarmee bewerkstelligt werden, die leider nicht mit der Volksarmee vergleichbar ist. Auch waren die Hirne nicht soweit gewaschen wie heute.
    Wer freiwillig eine Waffe in die Hand nimmt will sie benutzen!
    Und es gibt keine Recht und Gesetz mehr das uns schützt. Das Schundgesetz ist makulatur und bald ist wieder November…

  5. Einar Schlereth schreibt:

    Lieber Freund, nun habe ich einen Bock geschossen. Ich wollte bei ‚Gefällt mir‘ was eingeben, aber da wird man nach Benutzername und Password gefragt(???). Hier unten ist der Kommentar und da geht es reibungslos. Nichts für ungut.

    • denkbonus schreibt:

      Keine Sorge, es laufen noch genügend ungeschossene herum und harren unserer. Technisches Fehlverhalten einer Software übersteigt meine Weihen bei weitem, daher verstehe ich es auch nicht. Aber wie Du schon sagtest, nichts für ungut 😉

  6. EuroTanic schreibt:

    Genauso hat es 1933 angefangen. Es ist mal wieder so weit

    • Anonymicus schreibt:

      Lieber Freiheitskämpfer EuroTanic
      Ich habe schon viele Deiner Kommentare gelesen und weiss daher das Du zu den „Guten“ gehörst. Du hast recht es ist wieder soweit, nur mit dem kleinen Unterschied das es heute das Internet gibt. Wenn wir „Gleichgesinnten“ (Motto: in Frieden leben und in Frieden leben lassen, sag ich jetzt mal so um trotz vieler unterschiedlicher Ansichten mal einen gemeinsamen Nenner zu erschaffen unter dem wir uns auch alle trotz vieler unterschiedlicher Detailansichten verbünden könnten) endlich einen real umsetzbaren Weg finden könnten, uns alle zu verbünden, dann könnten wir verhindern, was so offensichtlich erscheint. Hast Du auch eine Idee dazu beizutragen wie wir das ganz konkret und pragmatisch schaffen könnten?

  7. Jörg schreibt:

    Das Verfassungsgericht hat schon mehrfach (man denke auch an das Durchwinken von Schröder-Fischers Überfall auf die Bundesrepublik Jugoslawien/Serbien) die demokratischen Grundpfeiler unserer Republik verraten. Und jetzt schon wieder!

    1.) Der größte Verrat des Verfassungsgerichts war aber die ‚Legitimierung‘ des geradezu „Orwellschen“ und auch „Kafka’schen“ Überwachungsstaates.
    Dazu bediente sich das Verfassungsgericht (wie auch die restliche Judikative) einen von den Nachkriegs-Nazis erfundenen Lüge. Die Nachkriegs-Nazis (à la Gehlen usw.) wollten auch nach dem Krieg unbedingt Kommunisten aber auch sonstige Oppositionelle (z. B. Kriegsgegner) und insbesondere auch solcher Bürger, die nach dem Krieg höhere Nazis (z. B. Generäle der Wehrmacht oder SS) vor Gericht stellen wollten, überwachen.

    Dazu erfanden die Nachkriegs-Nazis folgende Legende: Angeblich sei die Weimarer Republik nur deshalb untergegangen und die Nazis hätten nur deshalb die Macht ergreifen können, weil man das Volk nicht rechtzeitig überwacht und – von oben! – kontrolliert habe. Entgegen der historischen Wirklichkeit behaupteten die Nachkriegs-Nazis, daß es zur Nazi-Herrschaft deshalb gekommen sei, daß das von der Weltwirtschaftskrise gebeutelte Volk dermaßen radikalisierte, daß die Nazis völlig LEGAL zur Alleinherrschaft gelangten. Wolle man eine Wiederholung verhindern, müsse man alle Bürger genaustens überwachen.
    Der ja noch immer lebende Altkanzler Helmut Schmidt (SPD) verschärfte(!) dieses Begehren der Nachkriegs-Nazis noch mit seiner Forderung, daß jeder Bürger der BRD gegenüber den Behörden grundsätzlich ein „GLÄSERNER MENSCH“ zu sein habe.
    Seither werden die Verfassungsschutzämter, MAD, BND und der politischen Abteilungen der Länder-Polizeien auf die Bürger gehetzt. Mit jährlichen Kosten die ich auf 18 Mrd. Euro schätze.

    2.) Mit der tatsächlichen Geschichte der Weimarer Republik hat die Lüge der Nachkriegs-Nazis und der damaligen Verfassungsrichter jedoch nicht das geringste zu tun.
    Denn die Nazi-Diktatur wurde ja nicht errichtet, weil die BEVÖLKERUNG massiv zu den Nazis übergelaufen wäre! Das Gegenteil war er Fall: Die Nazis erlitten bei der Wahl im November 1932 kräftigste(!) StimmenVERLUSTE! Die Nazis kamen nur noch auf 33,1 % und die KPD bekam gerade mal 16,9 % – siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Reichstagswahl_November_1932 !

    Zur Nazi-Diktatur kam es vielmehr, weil die REGIERUNG (das Nazi-Minderheiten-Kabinett) einen Staatstreich(!) beging und, aus dem REGIERUNGS(!)Sessel heraus, alle Parteien beseitigte und deren politischen Köpfe entweder ermordete oder in die KZs verschleppte.
    Dies war auch damals nach dem auch damals geltenden StGB glatter HOCHVERRAT, auf den seinerzeit Tod durch Guillotine stand.
    Sogar das sog. “Ermächtigungsgesetzt” hatte – zusätzlich zum StGB – die Beseitigung aller Parteien ebenfalls noch einmal verboten!
    Bereits das “Ermächtigungsgesetz” war allerdings schon im Rahmen eines ‘kleinen Staatsstreichs’ ergangen, weil nämlich die Abgeordneten der KPD ohne jegliche rechtliche Grundlage – einfach durch Anwendung von physischer Gewalt – an ihrer Teilnahme an der parlamentarischen Abstimmung gehindert worden waren. An diesem ‘kleinen Staatsstreich’ hatten ALLE ANDEREN PARTEIEN – also nicht nur die Nazis – teilgenommen.

    Resümee: Nicht die Bürger, auch nicht die extremistischen (die KPD-abgeordneten hätten das Ermächtigungsgesetz ja sogar VERHINDERT!), hatten die Demokratie beseitigt, sondern allein REGIERUNG und PARLAMENT!

    Die Lehre, die demnach zu ziehen gewesen war, war somit allein folgende: Bei einer (wirtschaftlichen oder anderen) Krise neigen ABGEORDNETE, REGIERUNGEN und BEHÖRDEN zum Staatstreich bzw. zu verfassungsfeindlichen und hochverräterischen Umtrieben. Auf die Bevölkerung hingegen war und ist Verlaß!

    TATSÄCHLICH entstehen extremistische Bewegungen in wirtschaftlich üppigen bzw. rosigen Zeiten: Die RAF entstand zu Zeiten als in der BRD Arbeitslosigkeit praktisch unbekannt war. Die “Black Panther” entstanden zu Zeiten als es den Bürger der USA – trotz des Vietnamkrieges – wirtschaftlich blendend ging.
    Dagegen beweist sich die Demokratie und die ‘demokratische Zuverlässigkeit’ der Bevölkerung gerade in wirtschaftlich schlimmen Zeiten!

    3.) Die jetzt ergangene Entscheidung des Verfassungsgericht ist also durchaus keine Überraschung, sondern steht in der langen Tradition staats- und verfassungsfeindlicher Entscheidungen des BVerfG.

  8. Torsten schreibt:

    Soldaten die nicht mitmachen
    Ich war Grenzsoldat in der DDR in der Zeit der großen Demos in Leipzig und anderswo und ich kann hier ja mal die Wahrheit sagen.
    Wir hatten uns alle in unserer Kompanie dazu entschlossen, im Falle eines Kampfes der Staatsorgane gegen die Bevölkerung, uns an die Seite unseres Volkes zu stellen, jeder hatte schon seine Einsatz und Reaktionspläne.
    Das ist keine Lüge oder Übertreibung und ich weiß auch von vielen anderen Kompanieen in denen gleiche Vorbereitungen liefen.
    Die Staatsführung der DDR hatte da schon keine Macht mehr über die bewaffneten Armeeteile und wußte dies sicher auch, an sonsten wäre es wohl nicht so freidlich abgelaufen und kein Kohl oder sonstwer hatte einen größeren Anteil an dem friedlichen Übergang als die Soldaten, welche allesamt, im Falle einer Verhaftung, mit drakonischen Strafen zu rechnen hätten.
    Ich glaube ganz fest daran, das auch die Armee der Bundesrepublick nicht auf ihr eigenes Volk schießen wird und selbst die unterbezahlten und oft überlastetten Polizisten werden irgendwann erkennen, das Ihr Auftrag nicht lautet Baken und Verbrecher vor dem Zugriff des Volkes zu schützen, sondern sie darauf achten müssen, das dies zivilisiert geschieht und ich hoffe, das viele Polizisten die Väter oder Mütter sind, irgend wann verstehen werden, das sich die Politik im Kapitalismus auch gegen ihre eigenen Kinder und deren Zukunft richtet.
    Vielleicht gibt es in diesem Land viel Volksverdummung duch Bild und Co.
    doch am Ende werden sich die habgierigen Wölfe gegenseitig an die Gurgel gehen um ihre Macht zu sichern und wir müssen nur noch aufräumen und anfangen eine Gesellschaft auf den ethischen Werten der Menschheit aufzubauen, egal ob sozialistisch oder anarchistisch, doch hauptsache ehrlich und friedlich!

    • Anonymicus schreibt:

      Lieber Torsten
      Es freut mich sehr das mein Denken durch deine Aussage aus erster Hand bestätigt wird. Deine Aussage würde es verdienen auch in der normalen Presse verbreitet zu werden…vielleicht würden dann auch diverse Bundeswehrsoldaten sich trauen Ihre ehrliche Meinung dazu zu äußern. Hut ab vor deinem Mut.
      Die können ja Gesetze verabschieden soviel Sie wollen, wenn Sie aber keiner befolgt nützen Sie ihnen auch nichts. Wir sind nur leider so Indoktinier wordent, das wenn wir das Wort Gesetz oder Befehl hören dies als unabänderliche Tatsache ansehen an die man sich dann zu halten hat. Das ist schwarze Wortmagie die da gegen uns alle ausgeübt wird. Wird Zeit diesen Schwarzmagieren mal zu zeigen das Ihre Macht auf tönernen Füssen steht…;) Denn wir sind immer für unsere Handlungen selbstverantwortlich, niemand anderes kann die Verantwortung für unser eigenen Handlungen übernehmen, auch wenn immer wieder jemand sagt, ich übernehme die Verantwortung dafür…das geht real gar nicht! Das ist ebenfalls schwarze Wortmagie, denn, das Leben zieht immer den zur Verantwortung der die Handlung begeht, im guten wie im schlechten und nicht den, der die Verantwortung übernimmt! So schaffen es die wahren Bösewichte auch immer wieder das Sie nicht selbst für Ihre kranken Ideen vom Leben zur Verantwortung gezogen werden können, denn Sie haben ja nur den Befehl gegeben aber eben nicht selbst gehandelt.
      Niemand kann uns zwingen uns an dumme und menschenfeindliche Gesetze halten zu müssen,denn diese können ja nur mit Leben erfüllt werden wenn wir Sie befolgen. Wir müssen uns also von dieser Indoktrination nun endlich befreien und alle Gesetze überprüfen ob diese auch die Grund- und Menschenrechte achten. Dann kann der Kahlschlag des Gesetzesdschungels beginnen….;)

    • Publicviewer schreibt:

      Ich habe Zeitlebens sehr schlechte Erfahrungen mit Dem Militär gemacht, egal in welchen Staat. Zu Zeiten als es in der Bundeswehr noch Wehrpflichtige gab, hatte ich da noch etwas mehr Hoffnung. Ich denke das es früher oder später auch in Deutschland zu bürgerkriegsähnlichen Verhältnissen kommen wird.
      Ich habe mich mittlerweile zu diesem Thema mit ein paar sehr interessanten Leuten unterhalten.
      Unter anderem auch mit Bloggern in internationalen Foren.
      Nicht für alle, aber immer mehr zeichnet sich ganz deutlich eine bewaffnete Konfrontation ab.
      Ganz einfach weil dieses System bald zusammenbrechen wird und muss.
      Da aber die herrschenden Regierungen nicht gewillt sind uns den Übergang in eine eine Staatsform wo der Mensch sich nicht einer Wirtschaftlichen Ökonomie beugen muss zu ermöglichen, sehe ich sehr schwarz für unsere Zukunft…

  9. Anonymicus schreibt:

    Ich glaube, das dies geschieht, weil der Euro bald den Bach hinuntergehen wird. Dazu kommen noch die Zwangsenteignungen die auf den Zensus Daten basieren und so wie gehört habe bereits beschlossene Sache sind. Jeder in diesem Land der eine Wohnung, ein Haus oder etwas auf der Seite ha,t soll ja 10% seines Vermögens an den Staat abtreten bzw. ein Darlehen in Höhe von 10% seines Vermögens aufnehmen. Da wird der eine oder andere oder auch Gruppen sicher keinen Spaß versehen und es wird dann wohl ohne Bundeswehr zum Volksaufstand kommen und diverse Staatsdiener ansonsten wohl gelyncht werden. Das muss natürlich verhindert werden….tja wir können nur hoffen das die Soldaten da nicht mitmachen werden. Vielleicht kann man Sie ja mal selbst fragen, was sie davon halten im Inneren eingesetzt zu werden? Habe bisher noch keinen Bericht gelesen, der auf der Befragung von Bundeswehrsoldaten beruht….und was Ihre Meinung dazu ist. Wäre sicher interessant das zu wissen. Denn die sind ja nicht blöd und haben auch Familie und Kinder und Besitz….
    Gruss
    Anonymicus

    • flurdab schreibt:

      Nur haben wir mittlerweile keine „Wehpflichtigen- Armee“ mehr, sondern eine „Freiwiligen- und Berufsarmee“.
      Das hat zu Folge das die Armee nicht mehr in der Gesellschaft beheimatet ist sondern außerhalb derselbigen steht.
      Und was der „Befehl“ bewirken kann, kann man in der deutschen Geschichte zigfach nachlesen.
      Hinzu kommt noch die Frage für wen eine Berufsarmee als Arbeitgeber interessant ist. Ich fürchte das man dort nicht die „Gewinner“ unserer „Gesellschaft“ finden wird.
      „Gegen Demokraten helfen nur Soldaten“, es ist wieder soweit!

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